1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1
Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis der PC-Profi GmbH, Düdingen, nachfolgend PP genannt, zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen PP und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

1.2
Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von PP ausdrücklich schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB der PP nicht im Widerspruch stehen.

1.3
Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.4
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

1.5
Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder andere geeignete Weise bekannt gegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.
"Produkte" sind von PP angebotene und vertriebene Maschinen, Geräte, Bauteile und Zubehör, insbesondere EDV-Hardware, Einzelteile, Zusatzeinrichtungen, Software sowie durch Mitarbeiter oder Dritte im Auftrage der PP erbrachte Dienstleistungen.

2. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte

2.1
Bestellungen können telefonisch, elektronisch (z.B. per Internet) oder schriftlich (z.B. per Brief, Fax) erfolgen.

2.2
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller/Vertreiber.

2.3
Die von PP angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller/Vertreiber.
Sollte sich eine Lieferung über einen von PP schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens 3 Wochen PP in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. PP haftet für diesen Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von PP zurückzuführen ist.

2.4
Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die PP keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller sowie Transportproblemen, ist die PP berechtigt, die Bestellung zu annullieren.

2.5
Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit PP. Kosten, die bereits entstanden sind, kann PP dem Kunden belasten.

2.6
Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit dem Angebot gemachten Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Mass-, Gewichts, Leistungs- und Verbrauchsdaten, Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien, sind nur insoweit massgebend, als sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrags, sofern die Abweichung für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.

3. Abnahmen und Prüfungen

3.1
Der Kunde ist verpflichtet, die von PP gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung PP schriftlich bekannt zu geben.

3.2
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. der Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

4. Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1
Mit der Übergabe der gelieferten Produkte gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

4.2
Werden die Produkte vom Kunden nicht terminkonform abgeholt, so werden sie auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und anschliessend dem Kunden nachgeschickt.

5. Rücksendung von Produkten

5.1
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von PP und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler- / Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für geöffnete Software ist eine Rücksendung ausgeschlossen.

5.2
PP behält sich das Recht vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann PP eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden durchführen.

5.3
In jedem Fall gelten die von PP und vom Hersteller definierten Abläufe.

6. Preise

6.1
Falls nicht anders bestimmt, verstehen sich die Preise der Produkte und Dienstleistungen von PP rein netto in Schweizer Franken (SFr.), exkl. Mehrwertsteuer. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Wurde nichts anderes vereinbart, ist das Zubehör nicht im Preis inbegriffen.

6.2
Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung berechnet. Soweit PP seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten. Im übrigen kann PP jederzeit, auch ohne Vorankündigung, Änderungen der Preislisten vornehmen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1
Sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der PP bar bei Übergabe der Ware bzw. bei Erbringung der Dienstleistung zahlbar. Besteht eine entsprechende Vereinbarung, sind die in dieser Vereinbarung genannten Rechnungen am zehnten Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Post-/Bankkonto fällig und verfallen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. PP kann einen Verzugszins in der Höhe von 10% geltend machen.

7.2
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PP ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis die Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

7.3
Wenn der Kunde auch innerhalb einer von PP angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist PP berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist PP auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des Obligationenrechtes vorzugehen.

7.4
Alle Forderungen von PP, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder b) auf Verlangen von PP nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von PP an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder anderen Anzeichen.

7.5
Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, PP zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.

7.6
Checks werden von PP nur zahlungshalber und nach vorheriger besonderer und schriftlicher Abmachung sowie unter der Voraussetzung entgegengenommen, dass alle Kosten und Spesen vom Kunden getragen werden.

8. Verrechnung / Retentionsrecht

8.1
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der PP zu verrechnen.

8.2
Jegliches Retentions- oder Rückbehaltrecht des Kunden an Sachen der PP ist vollumfänglich wegbedungen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1
Die von PP gelieferten Produkte bleiben, solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen, im Eigentum der PP, bis PP den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. PP ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der PP umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkte zu geben.

9.2
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von PP gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu schützen.

10. PP-Dienstleistungen / Support

10.1
Supportleistungen sind im Produktepreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss separater Abmachung in Rechnung gestellt. Die Dienstleistungen von PP werden in der Regel werktags während den üblichen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr erbracht. Leistungen ausserhalb dieser Zeiten müssen speziell vereinbart und entschädigt werden. Grundsätzlich gilt Reisezeit als Arbeitszeit.

11. Garantie

11.1
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass PP keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

11.2
Die Gewährleistung von PP für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber PP und dem Hersteller / Lieferanten. Die einzige Pflicht von PP besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller / Lieferanten an den Kunden abzutreten.

11.3
Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl desjenigen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz verbleiben.

11.4
Der Kunde anerkennt, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung PP schriftlich und detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

a) Unzulängliche Wartung
b) Nichtbeachtung der Betriebs- und Installationsvorschriften
c) Zweckwidrige Benutzung der Produkte
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör
e) Natürliche Abnutzung
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung
g) Modifikationen oder Reparaturversuche
h) Äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt sowie andere Gründe welche weder von PP noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch PP auf Kosten des Kunden.

11.5
In jedem Falle hält sich der Kunde an die von PP bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

11.6
Auftretende Störungen, die in die Garantieleistung fallen, berechtigen den Partner nicht, vom Kauf zurückzutreten. Wandlung ist ausgeschlossen.

11.7
Während Reparaturzeiten, Ausbesserungen etc. besteht kein Ersatzanspruch.

12. Haftung

12.1
PP haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von PP, deren Hilfspersonen oder den von PP beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

12.2
Jede weitergehende Haftung von PP, deren Hilfspersonen und der von PP beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- und Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

12.3
PP verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

13. Patente und andere Schutzrechte

13.1
Wenn ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder anderen gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb behaupten oder geltend machen sollte, so wird der Kunde PP schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. PP wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet gegenüber PP auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.

14. Software-Programme

14.1
Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von PP gelieferten Software-Produkte, Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.

14.2
Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtung aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

15. Übertragung

15.1
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von PP übertragen werden.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1
Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.

16.2
Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für PP sowie für den Kunden bei den am Geschäftssitz der PP örtlich und sachlich zuständigen Gerichten. PP ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.

Düdingen, 18. Oktober 2001